Desinformation des Bundesrats mit Nein beantworten

    Der Bundesrat macht im Abstimmungsbüchlein unvollständige Angaben über das Covid-Gesetz, über das wir am 13. Juni abstimmen. Damit führt er die Bevölkerung vorsätzlich in die Irre. Es gibt nur eine Antwort darauf: ein überzeugtes und klares Nein!

    Der Bundesrat macht im Abstimmungsbüchlein unvollständige Angaben über das Covid-Gesetz, über das wir am 13. Juni abstimmen. Damit führt er die Bevölkerung vorsätzlich in die Irre. Es gibt nur eine Antwort darauf: ein überzeugtes und klares Nein!

    Marion Russek, Co-Präsidentin der Freunde der Verfassung

    Im Abstimmungsbüchlein unterschlägt der Bundesrat wesentliche Informationen und er macht sogar irreführende Aussagen. Die Freunde der Verfassung, die das Referendum gegen das schädliche Covid-Gesetz zustande gebracht haben, haben sich deshalb in einem Brief an den Bundesrat beschwert.

    Nein zur Zweiklassen-Gesellschaft
    Hintergrund der Kritik ist die Tatsache, dass das Covid-Gesetz seit dem Ergreifen des Referendums verschiedene Änderungen erfahren hat. Abstimmen können wir zwar nur über die Fassung vom 25. September 2020, dennoch hängen das ursprüngliche Gesetz und die späteren Erweiterungen zusammen. So sind einige der besonders umstrittenen Gesetzespassagen erst in der Frühlingssession 2021 vom Parlament beschlossen worden, etwa die Möglichkeit zur Privilegierung von Geimpften – also die Einführung einer Zweiklassen-Gesellschaft. Bei einem Nein am 13. Juni fallen auch die schwerwiegenden Änderungen aus der Frühjahrssession dahin. In der Wirkung wird also über ein ganz anderes Gesetz abgestimmt als dasjenige, welches im Abstimmungsbüchlein beschrieben ist.

    Massive Eingriffe in die Grundrechte
    Davon steht im Abstimmungsbüchlein jedoch kein Wort. Damit wird der falsche Eindruck einer harmlosen Vorlage erweckt, die mit den Finanzhilfen nur Gutes will. In Tat und Wahrheit legitimiert das gefährliche Covid-Gesetz gerade durch die neu dazugekommenen Artikel massive Eingriffe in die Grundrechte, die nach Annahme des Gesetzes in Kraft bleiben.
    Und klarzustellen ist auch, dass die finanziellen Entschädigungen an die vom Staat geschädigten Unternehmen selbstverständlich auch bei einem Nein in der Volksabstimmung ausbezahlt werden.

    Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip
    In diesem Zusammenhang stellen die Freunde der Verfassung klare Forderungen an den Bundesrat. Sie erwarten insbesondere, dass die Bevölkerung ordnungsgemäss über Artikel 6a des Covid-Gesetzes informiert wird, der den Bundesrat beauftragt, ein Gesundheitszeugnis zu erstellen, das gegen das in der Schweizer Verfassung enthaltene fundamentale Prinzip der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verstösst. Diese Kategorisierung von Personen schafft eine Diskriminierung, die wegen des Verbots der Ungleichbehandlung völlig inakzeptabel ist. Ausserdem verstösst dieses Zertifikat gegen den Datenschutz.

    Big-Brother-Methoden
    Problematisch ist zudem die Legitimation für ein umfassendes digitales Tracing, bei dem die Bürgerinnen und Bürger auf Schritt und Tritt überwacht werden. Das Contact Tracing wird so zum Einfallstor für Big-Brother-Methoden.
    Doch damit nicht genug. Eine weitere Desinformation des Bundesrats besteht in der angeblichen Geltungsdauer des Gesetzes. Praktisch alle Bestimmungen liefen Ende 2021 aus, behauptet er. Immerhin gelten aber der grundlegende Art. 1 nach Absatz 4 (Gegenstand und Grundsätze) sowie ein weiterer Artikel ganze 10 Jahre länger, bis am 31. Dezember 2031.

    «Absolut unhaltbar»
    Eine solch verzerrte, irreführende Information der Bevölkerung sei absolut unhaltbar, sagt Marion Russek, Co-Präsidentin der Freunde der Verfassung. «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben ein Recht darauf, korrekt informiert zu werden». Die Informationspolitik des Bundesrats müsse die aktuelle Rechtslage widerspiegeln, sonst führe er die Bevölkerung in die Irre.
    Die lückenhafte Information ist besonders stossend, weil die Initianten bereits Ende Januar ihren Abstimmungstext der Bundeskanzlei übergeben mussten. Zu diesem Zeitpunkt war ihnen die Sachlage 5 Monate später ja nicht bekannt. Als das Abstimmungsbüchlein im März in den Druck ging, waren die Änderungen der Frühjahrssession so gut wie beschlossen. Dies war jedoch kein Grund für den Bund, den Text anzupassen. Dem Stimmbürger werden elementare Informationen vorenthalten.

    Ein überzeugtes Nein zum Covid-Gesetz
    Mit diesem Verstoss gegen das Transparenzgebot riskiere der Bundesrat sogar die Ungültigkeit der Abstimmung, sagt Russek. Sie ist überzeugt, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine solche regierungsamtliche Desinformation nicht gefallen lassen. Zahlreiche Bürger haben bereits Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

    Für die Freunde der Verfassung gibt es darum nur eine Antwort: ein überzeugtes und deutliche Nein zum Covid-Gesetz am 13. Juni!

    (R.E.D.)

    Marion Russek, Co-Präsidentin der Freunde der Verfassung

    Im Abstimmungsbüchlein unterschlägt der Bundesrat wesentliche Informationen und er macht sogar irreführende Aussagen. Die Freunde der Verfassung, die das Referendum gegen das schädliche Covid-Gesetz zustande gebracht haben, haben sich deshalb in einem Brief an den Bundesrat beschwert.

    Nein zur Zweiklassen-Gesellschaft
    Hintergrund der Kritik ist die Tatsache, dass das Covid-Gesetz seit dem Ergreifen des Referendums verschiedene Änderungen erfahren hat. Abstimmen können wir zwar nur über die Fassung vom 25. September 2020, dennoch hängen das ursprüngliche Gesetz und die späteren Erweiterungen zusammen. So sind einige der besonders umstrittenen Gesetzespassagen erst in der Frühlingssession 2021 vom Parlament beschlossen worden, etwa die Möglichkeit zur Privilegierung von Geimpften – also die Einführung einer Zweiklassen-Gesellschaft. Bei einem Nein am 13. Juni fallen auch die schwerwiegenden Änderungen aus der Frühjahrssession dahin. In der Wirkung wird also über ein ganz anderes Gesetz abgestimmt als dasjenige, welches im Abstimmungsbüchlein beschrieben ist.

    Massive Eingriffe in die Grundrechte
    Davon steht im Abstimmungsbüchlein jedoch kein Wort. Damit wird der falsche Eindruck einer harmlosen Vorlage erweckt, die mit den Finanzhilfen nur Gutes will. In Tat und Wahrheit legitimiert das gefährliche Covid-Gesetz gerade durch die neu dazugekommenen Artikel massive Eingriffe in die Grundrechte, die nach Annahme des Gesetzes in Kraft bleiben.
    Und klarzustellen ist auch, dass die finanziellen Entschädigungen an die vom Staat geschädigten Unternehmen selbstverständlich auch bei einem Nein in der Volksabstimmung ausbezahlt werden.

    Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip
    In diesem Zusammenhang stellen die Freunde der Verfassung klare Forderungen an den Bundesrat. Sie erwarten insbesondere, dass die Bevölkerung ordnungsgemäss über Artikel 6a des Covid-Gesetzes informiert wird, der den Bundesrat beauftragt, ein Gesundheitszeugnis zu erstellen, das gegen das in der Schweizer Verfassung enthaltene fundamentale Prinzip der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz verstösst. Diese Kategorisierung von Personen schafft eine Diskriminierung, die wegen des Verbots der Ungleichbehandlung völlig inakzeptabel ist. Ausserdem verstösst dieses Zertifikat gegen den Datenschutz.

    Big-Brother-Methoden
    Problematisch ist zudem die Legitimation für ein umfassendes digitales Tracing, bei dem die Bürgerinnen und Bürger auf Schritt und Tritt überwacht werden. Das Contact Tracing wird so zum Einfallstor für Big-Brother-Methoden.
    Doch damit nicht genug. Eine weitere Desinformation des Bundesrats besteht in der angeblichen Geltungsdauer des Gesetzes. Praktisch alle Bestimmungen liefen Ende 2021 aus, behauptet er. Immerhin gelten aber der grundlegende Art. 1 nach Absatz 4 (Gegenstand und Grundsätze) sowie ein weiterer Artikel ganze 10 Jahre länger, bis am 31. Dezember 2031.

    «Absolut unhaltbar»
    Eine solch verzerrte, irreführende Information der Bevölkerung sei absolut unhaltbar, sagt Marion Russek, Co-Präsidentin der Freunde der Verfassung. «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben ein Recht darauf, korrekt informiert zu werden». Die Informationspolitik des Bundesrats müsse die aktuelle Rechtslage widerspiegeln, sonst führe er die Bevölkerung in die Irre.
    Die lückenhafte Information ist besonders stossend, weil die Initianten bereits Ende Januar ihren Abstimmungstext der Bundeskanzlei übergeben mussten. Zu diesem Zeitpunkt war ihnen die Sachlage 5 Monate später ja nicht bekannt. Als das Abstimmungsbüchlein im März in den Druck ging, waren die Änderungen der Frühjahrssession so gut wie beschlossen. Dies war jedoch kein Grund für den Bund, den Text anzupassen. Dem Stimmbürger werden elementare Informationen vorenthalten.

    Ein überzeugtes Nein zum Covid-Gesetz
    Mit diesem Verstoss gegen das Transparenzgebot riskiere der Bundesrat sogar die Ungültigkeit der Abstimmung, sagt Russek. Sie ist überzeugt, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine solche regierungsamtliche Desinformation nicht gefallen lassen. Zahlreiche Bürger haben bereits Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.

    Für die Freunde der Verfassung gibt es darum nur eine Antwort: ein überzeugtes und deutliche Nein zum Covid-Gesetz am 13. Juni!

    (R.E.D.)

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